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Auszug aus der Satzung:
Der Verein ist eine privatrechtliche Überwachungsgemeinschaft, die der staatlichen Anerkennung bedarf. Einzige, ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige öffentlich-rechtliche Aufgabe der Überwachungsgemeinschaft ist es, die Öffentlichkeit vor einer Gefährdung natürlicher Lebensgrundlagen durch mangelhafte Bauprodukte, unsachgemäßes Verfüllen von Gruben, Brüchen und Tagebauen sowie unsachgemäßes Betreiben von nach BImSchG genehmigten Produktionsanlagen zu schützen.
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